Corona: Finanzportal COMPEON unterstützt Unternehmen und Selbständige bei staatlichen Finanzhilfen

Finanzhilfen: Corona-Hilfsprogramme von KfW und NRW.BANK

Noch immer klagen Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende über die Auswirkungen der Corona-Krise. Die Politik versucht über die KfW, die größte deutsche Förderbank, Hilfskredite für Corona geschädigte Unternehmen und Selbständige bereitzustellen.

Doch bei vielen Kleinfirmen und Selbständigen herrscht Unklarheit darüber, was konkret zu tun ist. Was sind die Voraussetzungen für Corona-Finanzhilfen? Welche Vorteile bieten Fördermittel? Was ist zu tun, um Hilfskredite von Förderbanken wie der KfW oder auch von lokalen Fördereinrichtungen wie der NRW.BANK zu erhalten?

Finanzhilfen in Form von Hilfskrediten der KfW und NRW.BANK

Als größte deutsche Förderbank wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Anordnung der Bundesregierung Soforthilfen für Unternehmer bereitstellen.

Das Finanzinstitut verfügt über enorme Ressourcen, um die Wirtschaft weiter zu befeuern. Ebenso verhält es sich mit der in Nordrhein-Westfalen zuständigen NRW.BANK.

Auch in der aktuellen Notsituation greift das Durchleitungsprinzip, da diese Banken als Anstalten öffentlichen Rechts Kredite nur nach Anfrage einer Geschäfts- bzw. Primärbank vergeben kann.

Wie funktioniert das Durch­leitungs­prinzip?

Da Förderbanken keine eigenen Filialen betreiben, stellen Unternehmen ihren Förderantrag nicht an die Förderbank, sondern über eine Geschäftsbank als Mediator an die Förderbanken. Die Geschäftsbank prüft als erste Instanz den Antrag und leitet ihn bei positivem Entscheid weiter. Werden die Fördermittel gewährt, agiert die Geschäftsbank auch weiterhin als Mediator. So refinanziert die Förderbank das entsprechende Kreditvorhaben der Geschäftsbank zu günstigen Konditionen. Dieser gewonnene Kostenvorteil wird anschließend auch dem Antragsteller gewährt.

Die KfW-Förderung muss wie beschrieben grundsätzlich über eine klassische Geschäftsbank als Mittler bei der KfW angefragt werden. Für die Mittlerfunktion empfehlen wir mittelständischen Unternehmen, Gewerbetreibenden, Existenzgründern und Selbständigen das FinTech Portal COMPEON.

Weitere Informationen zum Durchleitungsprinzip und zur KfW-Förderung für mittelständische Unternehmen unter: KfW-Förderung für den Mittelstand!

Folgende KfW- und NRW.BANK-Programme sind als Corona-Hilfe vorgesehen:

Die KfW hat bestehende Programme modifiziert, sodass sie für mehr Unternehmen und Selbständige in Frage kommen und bietet diese nun als Hilfskredite an. Dabei handelt es sich um folgende Programme:

KfW-Unternehmerkredit: Dieses Programm arbeitet mit einer 80 % Haftungsfreistellung. Durch die Änderung können nun für größere Unternehmen vom Programm profitieren, sofern sie einen Jahresumsatz bis zu 2 Milliarden Euro haben.

KfW Kredit für Wachstum: Über diesen Kredit können jetzt auch Betriebsmittel finanziert werden. Außerdem wird die Risikoübernahme auf 70 % erhöht. Auch dieses Förderprogramm kann als Hilfskredit zu Corona jetzt von größeren Betrieben mit mehr Umsatz genutzt werden.

ERP-Gründerkredit universell: Für Betriebsmittelkredite für Unternehmen unter 5 Jahren am Markt wird auch hier jetzt eine 80 %ige Risikoübernahme gewährt – und auch dieses Programm wird im Zuge von Covid-19 als Hilfskredit über große und kleine Unternehmen weiter geöffnet.

Zusätzlich zu diesen Sofortmaßnahmen bereitet die KfW ein Sonderprogramm zur Corona-Hilfe vor, um die Liquidität bei Betriebsmitteln und Investitionen zu erhöhen. Hier sollen für Betriebsmittel generell 80 % Haftungsfreistellung und für Investitionen sogar 90 % Haftungsfreistellung möglich sein. Das erleichtert den Kapitalzugang zu finanziellen Mitteln, sodass Unternehmen wieder finanziellen Spielraum erhalten, investieren oder auch bei ausbleibendem Umsatz die Gehälter der Angestellten oder Lieferantenrechnungen zahlen können.

Auch die NRW.BANK hat ein bestehendes Programm modifiziert: Hierbei handelt es sich um den NRW.BANK-Universalkredit. Dieser kann jetzt bei Liquiditätsengpässen zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro genutzt werden. Die NRW.BANK hat die Risikoübernahme temporär als Corona-Hilfe von 50 auf 80 % erhöht. Bei Anfragen bis zu 250.000 Euro kann laut NRW.BANK die Zusage an die Geschäftsbank innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Bei Betriebsmittelkrediten ist bis zu einem Tilgungsfreijahr möglich.

Zudem hat die NRW.BANK mitgeteilt, dass die Bürgschaftsbank NRW für Bürgschaften bis zu 2,5 Millionen Euro zur Stärkung der Sicherheiten bereitsteht und auch Beteiligungskapital für Kleinunternehmen und Selbständige in Form von stillen Beteiligungen von bis zu 75.000 Euro über den „Mikromezzaninefonds Deutschland“ möglich ist.

Finanzportal COMPEON unterstützt Antragsteller bei der Suche staatlicher Finanzhilfen

Die Online-Plattform COMPEON arbeitet eng mit landesweit agierenden Fördermittelbanken wie der KfW, aber auch mit Landesförderbanken wie der NRW.BANK, der Investitionsbank Berlin, Investitionsbank Schleswig-Holstein und L-Bank aus Baden-Württemberg sowie dem Verband der Bürgschaftsbanken der Länder zusammen.

Falls Sie als Unternehmen, Selbst­ständiger oder Frei­berufler durch die Corona-Krise in finanzielle Schief­lage geraten sind und einen Kredit benötigen, können Sie ab sofort auch über das Finanzportal COMPEON als Mittler einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen:

 

Fragen und Antworten zu COMPEON unter: compeon – Ihre Fragen – unsere Antworten!

Weitere Informationen finden Kreditsuchende in unserem Praxis-Ratgeber Firmenkredit Alternative zur Bank für mittelständische Unternehmen, Kleinfirmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige.

 

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